Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Betriebsschließungsversicherungen verpflichtet sind, Unternehmern wegen der Einschränkungen ihres Betriebs in der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle zu erstatten, beschäftigt zunehmend die Oberlandesgerichte. Das OLG Karlsruhe hat am 30.06.2021 in nur einem von zwei Urteilen eine Leistungspflicht – in Abhängigkeit von der Formulierung der Versicherungsbedingungen – bejaht.
Weiterlesen…