Aktuelles


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Grundsätzlich keine Klageänderung in der Revisionsinstanz

Mit einem Urteil vom 04.08.2022 hat der Bundesgerichtshof erneut darauf hingewiesen, dass in der Revisionsinstanz nur in absoluten Ausnahmefällen und nur, wenn keine neuen Tatsachenfeststellungen erforderlich werden, eine Klageänderung zulässig ist.

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Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen

Die Berufungsbegründung muss sich bei einem teilbaren Streitgegenstand oder mehreren Streitgegenständen auf alle Teile des Urteils erstrecken, deren Abänderung der Rechtsmittelführer beantragt. Denn sie muss geeignet sein, die Entscheidung der ersten Instanz im Umfang der Anfechtung in Frage zu stellen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss vom 05.07.2022 erneut betont hat. Der nicht begründete Teil der Berufung ist unzulässig; entscheidet das Berufungsgericht gleichwohl in der Sache über diesen Teil, kann das rechtliche Gehör des Berufungsbeklagten verletzt sein.

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Kein Unterlassungsanspruch von Bürgern gegen Transportunternehmen aus einem LKW-Durchfahrtverbot

Anwohner einer LKW-Durchfahrtverbotszone können dieses Verbot nicht selbst klageweise gegen Speditionen durchsetzen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Planmaßnahme wie die großflächige Umwelt- und LKW-Durchfahrtverbotszone in Stuttgart i.V.m. dem Bundes-Immissionsschutzgesetz lediglich dem Schutz der Allgemeinheit dient, nicht der einzelnen Anwohner. Es handele sich nicht um ein Schutzgesetz im Sinne des Deliktsrechts.

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BGH: Weitere Beteiligung des Urhebers bei unfreien Bearbeitungen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 07.04.2022 (I ZR 222/20) eingehend erläutert, dass es auch nach der Urheberrechtsänderung im Juni 2021 für die weitere Beteiligung des Urhebers darauf ankommt, ob die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werks sich im Rahmen des urheberrechtlichen bzw. vereinbarten Schutzbereichs bewegt. Für die Abgrenzung zur (nicht zu vergütenden) freien Benutzung kommt es nach wie vor maßgeblich auf die Wiedererkennbarkeit des geschützten Werks in dem neu geschaffenen Werk an.

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Kinderzahnarztpraxis vs. Kinderzahnärztin – Irreführungsgefahr bei Angaben zu ärztlicher Spezialisierung

Mit zwei Urteilen vom 07.04.2022 hat der Bundesgerichtshof unter Betonung der tatrichterlichen Würdigung des Verständnisses der angesprochenen Personenkreise die Werbung für eine „Kinderzahnarztpraxis“ als statthaft, „Kinderzahnärztin, Kieferorthopädin“ sowie „Praxis für Kinderzahnmedizin & Kieferorthopädie“ dagegen als irreführend und damit unzulässig beurteilt. Dabei kommt es nicht nur auf die Qualifikation des so beworbenen Zahnarztes, sondern auch die Gleichsetzung von Facharzttiteln mit Tätigkeitsschwerpunkten an.

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Insolvenzrechtliche Überschuldung als eigenständiges Indiz für Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 03.03.2022 (IX ZR 53/19) die insolvenzrechtliche Überschuldung als ein Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und für die Kenntnis des Gläubigers von dem Vorsatz bejaht. Daneben stellt das Urteil klar, dass allein aus der Kenntnis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags im Jahresabschluss keine Beobachtungs- und Überwachungspflicht eines institutionellen Gläubigers im Hinblick auf das spätere Eintreten einer Zahlungsunfähigkeit erwächst.

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BGH zur Verjährung von Nachhaftungsansprüchen gegen Gesellschafter einer GbR

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil das Verhältnis der fünfjährigen Verjährung der Nachhaftungsansprüche gegen die Gesellschafter einer aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach handelsrechtlichen Gesichtspunkten zu der Verjährung der Forderung gegen die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht deutlich klargestellt.

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