Aktuelles


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Selbständiges Beweisverfahren auch über Umfang und Inhalt der ärztlichen Aufklärung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO auch dann durchgeführt werden kann, wenn Inhalt und Umfang ärztlicher Aufklärungspflichten zu ermitteln sind. Diese Fragen beträfen die Ursache eines Personenschadens und unterfielen daher § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO. Bei der Formulierung der Fragen ist auf hinreichenden Bezug zum konkreten Sachverhalt zu achten.

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BGH zum Wert dreidimensionaler Verpackungs-Formmarken für Waren

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass zwei verkehrsdurchgesetzte dreidimensionale Formmarken für Verpackungen Bestand haben, auch wenn diese lediglich die Vorder- und Rückseite einer Verpackung mit quadratischer Grundfläche sowie zwei seitlichen Verschlusslaschen und einer dritten Verschlusslasche auf der Rückseite zeigen.

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Eigenständige Kapitalanleger-Musterverfahren bei verschiedenen Ad-hoc-Mitteilungen - BGH

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 16.06.2020 die Zulässigkeit eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Porsche Automobil Holding SE bejaht, das sich mit Ersatzansprüchen von Anlegern wegen einer Ad-hoc-Meldung vom 22.09.2015 zum sog. Dieselskandal befasst. Insbesondere stehe dem Verfahren nicht entgegen, dass vor dem OLG Braunschweig bereits ein Musterverfahren gegen die Volkswagen AG wegen desselben Sachverhalts anhängig ist.

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BGH bestätigt arglistige Täuschung durch VW im Dieselskandal

Mit Urteil vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Volkswagen AG mit dem Inverkehrbringen von Fahrzeugen, deren Typengenehmigung aufgrund einer strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts erschlichen ist, eine Handlung begangen hat, die wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleichsteht. Allerdings müssen sich die geschädigten Käufer auch bei der Haftung nach § 826 BGB einen Vorteilsausgleich wegen der Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen.

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BGH: Verkehrssicherungspflicht bei Wegabsperrungen und Mitverschulden des Radfahrers

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Urteilen vom 23.04.2020 über den Unfall eines Radfahrers entschieden, der auf einem Feldweg in eine Absperrung aus Stacheldraht gestürzt war. Danach verletzt es Verkehrssicherungspflichten, wenn ein schwer erkennbares Hindernis wie ein Stacheldraht nicht auffällig gekennzeichnet ist. Mit einem solchen kaum erkennbaren Hindernis muss ein Radfahrer nicht rechnen. Er verstößt nicht gegen das Sichtfahrgebot, wenn er sich mit einer Geschwindigkeit einem solchen Hindernis nähert, bei der er nicht mehr rechtzeitig bremsen kann.

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VW-Dieselskandal und BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 05.05.2020 den ersten VW-Dieselfall, der sich mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit Käufer Ansprüche gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend machen können (Az. VI ZR 252/19).

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Voraussetzungen der Parteivernehmung von Amts wegen und Indizienwürdigung im Rahmen von § 286 ZPO

Mit Urteil vom 12.12.2019 (Az. III ZR 198/18) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Voraussetzungen der Parteivernehmung von Amts wegen erneut zusammenfassend und instruktiv dargestellt. Danach müssen zuvor sämtliche angebotenen Beweismittel ausgeschöpft sein und dürfen keinen vollen Beweis erbracht haben. Zudem muss die beweisbelastete Partei alle ihr zumutbaren Zeugenbeweise angetreten haben. Nicht erforderlich ist es dagegen, Zeugen zu benennen, die im Lager des Prozessgegners stehen, oder Parteivernehmung des Gegners zu beantragen.

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