„Mein Fokus: Die individuelle und kompetente Beratung meiner Mandanten.”
Für den Prozesserfolg lege ich Wert auf die enge, konstruktive Zusammenarbeit und Abstimmung mit meinen Mandanten und den Anwälten aus den Vorinstanzen. Insbesondere für folgende Mandanten bin ich der zuverlässige Ansprechpartner in der dritten Instanz:
Meine Erfahrungen und Expertise auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts setze ich für mittelständische Unternehmen, Großkonzerne sowie Gesellschaften aus Handel und Industrie ein.
Ich vertrete Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte und Apotheker bei Haftpflichtansprüchen oder Gesellschafterstreitigkeiten.
Im Falle von Streitigkeiten anlässlich der Beendigung von Gesellschaften und Beteiligungen sowie Schadenersatzforderungen vertrete ich Geschäftsführer sowie Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrates von Unternehmen und Gesellschaften.
In komplexen zivilrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten, Ansprüchen aus Finanzierungen und Kapitalanlagen sowie der Arzthaftung und anderen Haftungssachen, vertrete ich die Interessen von Privatpersonen und Family Offices.
Zu meinen Mandanten zählen Insolvenzverwalter, die ich insbesondere bei der Durchsetzung von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen berate und vertrete.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrete ich insbesondere Banken, Sparkassen, Vermögensverwaltungsgesellschaften und Versicherungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts stehe ich beratend und unterstützend bei Durchsetzung von Ansprüchen sowie Abwehr von zivilrechtlichen ebenso wie Staats- und Amtshaftungsansprüchen zur Seite.