Aktuelles


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Kein Verbraucher-Widerrufsrecht eines Bürgen gemäß § 312g BGB

Mit Urteil vom 22.09.2020 (XI ZR 219/19) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Bürgen, auch wenn er Verbraucher ist, kein Widerrufsrecht nach § 312g BGB, das für Fernabsatzgeschäfte und Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gilt, zusteht.

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BGH: Anleger müssen in der Insolvenz Zinsen aus Genussrechten grundsätzlich erstatten

Mit Urteil vom 01.10.2020 (Az.: IX ZR 247/19) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Anleger erhaltene Ausschüttungen in der Insolvenz zurückzahlen müssen, wenn diese Schenkungen darstellen. Das sei dann der Fall, wenn die Ausschüttungen lediglich aufgrund eines Schneeballsystems möglich waren, nicht aber tatsächlich erwirtschaftete Erträge darstellen, und der Vorstand des Unternehmens Kenntnis von dessen prekärer Geschäftslage hatte.

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Selbständiges Beweisverfahren auch über Umfang und Inhalt der ärztlichen Aufklärung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO auch dann durchgeführt werden kann, wenn Inhalt und Umfang ärztlicher Aufklärungspflichten zu ermitteln sind. Diese Fragen beträfen die Ursache eines Personenschadens und unterfielen daher § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO. Bei der Formulierung der Fragen ist auf hinreichenden Bezug zum konkreten Sachverhalt zu achten.

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BGH zum Wert dreidimensionaler Verpackungs-Formmarken für Waren

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass zwei verkehrsdurchgesetzte dreidimensionale Formmarken für Verpackungen Bestand haben, auch wenn diese lediglich die Vorder- und Rückseite einer Verpackung mit quadratischer Grundfläche sowie zwei seitlichen Verschlusslaschen und einer dritten Verschlusslasche auf der Rückseite zeigen.

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Eigenständige Kapitalanleger-Musterverfahren bei verschiedenen Ad-hoc-Mitteilungen - BGH

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 16.06.2020 die Zulässigkeit eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Porsche Automobil Holding SE bejaht, das sich mit Ersatzansprüchen von Anlegern wegen einer Ad-hoc-Meldung vom 22.09.2015 zum sog. Dieselskandal befasst. Insbesondere stehe dem Verfahren nicht entgegen, dass vor dem OLG Braunschweig bereits ein Musterverfahren gegen die Volkswagen AG wegen desselben Sachverhalts anhängig ist.

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BGH bestätigt arglistige Täuschung durch VW im Dieselskandal

Mit Urteil vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Volkswagen AG mit dem Inverkehrbringen von Fahrzeugen, deren Typengenehmigung aufgrund einer strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts erschlichen ist, eine Handlung begangen hat, die wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleichsteht. Allerdings müssen sich die geschädigten Käufer auch bei der Haftung nach § 826 BGB einen Vorteilsausgleich wegen der Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen.

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BGH: Verkehrssicherungspflicht bei Wegabsperrungen und Mitverschulden des Radfahrers

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Urteilen vom 23.04.2020 über den Unfall eines Radfahrers entschieden, der auf einem Feldweg in eine Absperrung aus Stacheldraht gestürzt war. Danach verletzt es Verkehrssicherungspflichten, wenn ein schwer erkennbares Hindernis wie ein Stacheldraht nicht auffällig gekennzeichnet ist. Mit einem solchen kaum erkennbaren Hindernis muss ein Radfahrer nicht rechnen. Er verstößt nicht gegen das Sichtfahrgebot, wenn er sich mit einer Geschwindigkeit einem solchen Hindernis nähert, bei der er nicht mehr rechtzeitig bremsen kann.

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