Nicht erst seit der Regelung des Behandlungsvertrags im BGB durch das Patientenrechtegesetz stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die vom behandelnden Arzt einzuholende Einwilligung des Patienten in die ärztliche Heilbehandlung. In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) nun mit der Frage befasst, wie eine fehlerfreie Behandlung zu bewerten ist, die in ihrem Kernbereich nicht vom vereinbarten Wahlarzt, dem Chefarzt eines Krankenhauses, sondern von einem diesen vertretenden Oberarzt durchgeführt wurde.
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