Aktuelles


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Zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch

Mit Urteil vom 21.03.2018, das in vollständig begründeter Form seit April 2018 vorliegt, hat sich der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) (IV ZR 353/16) zu den bereicherungsrechtlichen Folgen der Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach einem erklärten Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. geäußert. Danach muss sich der Versicherungsnehmer nach einem Widerspruch gem. § 5a VVG a.F. auch erhebliche oder vollständige Fondsverluste bereicherungsmindernd anrechnen lassen.

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Klarstellung des Bundesgerichtshofs zum ersatzfähigen Schaden bei der Prospekthaftung im weiteren Sinne

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit einem Urteil vom 06.02.2018 (Az.: II ZR 17/17) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 14.12.2016 (Az.: 9 U 69/16) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob bei der Prospekthaftung im weiteren Sinne auch der kleine Schadenersatz geltend gemacht werden kann, folglich der beigetretene Kommanditist, der fehlerhafte Prospektangaben geltend macht, seine Beteiligung behalten und den "Minderwert" seiner Beteiligung von den verantwortlichen Gründungsgesellschaftern begehren kann.

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Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken

Der für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18.10.2017 (I ZB 3/17 und I ZB 4/17) zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen die Löschung von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker wegen ausschließlicher technischer Wirkung der Formen angeordnet worden war. Er hat die Verfahren an das Bundespatentgericht zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

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Verkäufer muss dem Käufer einer (vermeintlich) mangelhaften Kaufsache Transportkostenvorschuss stellen

Der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 19.07.2017 (VIII ZR 278/16) entschieden, dass ein Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB verpflichtet ist, dem Käufer einer (vermeintlich) mangelbehafteten Kaufsache einen angeforderten Transportkostenvorschuss zu stellen, damit die Sache zum Sitz des Verkäufers als Ort der Nacherfüllung verbracht werden kann (vgl. auch Pressemitteilung des BGH Nr. 117/2017).

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Konkretisierung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Widerrufsfällen

Mit Urteil vom 16.05.2017 (XI ZR 586/15) hat der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) eine weitere bedeutsame Entscheidung zur Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Fällen des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen getroffen.

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Panoramafreiheit erstreckt sich auch auf nicht ortsfeste Kunstwerke

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27.04.2017 (I ZR 247/15 – AIDA Kussmund) entschieden, dass sich die sog. Panoramafreiheit des § 59 Abs. 1 S. 1 UrhG auch auf Kunstwerke erstreckt, die nicht ortsfest sind.

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Keine Haftung des Anschlussinhabers bei nicht autorisierter Nutzung des Telefonanschlusses für ein "Pay by Call-Verfahren"

Mit Urteil vom 6. April 2017 (III ZR 368/16) hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass der Inhaber eines Telefonanschlusses für dessen Nutzung durch einen von ihm hierfür nicht autorisierten Dritten im Rahmen eines "Pay by Call-Verfahrens" nicht haftet und damit § 45i Abs. 4 S. 1 TKG auf die telefonisch veranlasste Ausführung eines Zahlungsdienstes keine Anwendung findet.

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