Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.06.2018 (Az. VI ZR 285/17), dessen ausführliche Begründung inzwischen vorliegt, entschieden, dass ein Arzt seine Pflichten gegenüber einem Patienten verletzt, wenn er ihn nicht über eine schwerwiegende Diagnose informiert, von der er durch einen Arztbrief eines nachfolgenden Behandlers Kenntnis erhält. Dies gelte auch dann, wenn die Behandlung bei ihm bereits seit mehreren Monaten beendet ist. Ein auch vormals behandelnder Arzt muss demnach sicherstellen, dass der Patient von einer bedrohlichen Diagnose in einem Arztbrief unverzüglich Kenntnis erlangt.
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